Allgemeine Geschäftsbedingungen

AUFTRAGSERTEILUNG

Alle Vereinbarungen werden erst mit schriftlicher Bestätigung des Lieferers verbindlich. Entsprechendes trifft auch auf Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden zu. Die in Katalogen, Preislisten enthaltenen Angaben, Abbildungen und Zeichnungen sind branchenübliche Näherungswerte. Geeignete technische Veränderungen sowie Verbesserungen bleiben vorbehalten und sind immer erlaubt.

LIEFERUNG

Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart, es sei denn, dass eine feste Lieferzeit ausdrücklich vereinbart wurde. Sie beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Versendungsmöglichkeit oder Versandbereitschaft dem Besteller gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, die der Lieferer trotz der nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, soweit sie auf die Fertigstellung oder Anlieferung des Lieferungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Hierzu gehören insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoffen sowie Ausschuss eines Werkstücks. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Besteller Schadensersatz verlangen kann. Bei Lieferverzug hat der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen.

PREISSTELLUNG

Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ab Werk. Für die Entsorgung der Verpackung sind dem Besteller bereits in der Preislistenkalkulation 2 % des Warenwertes in Anrechnung gebracht worden, so dass diese durch den Besteller zu tragen ist.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Alle Rechnungen sind sofort per Vorkasse ohne Abzug fällig. Bei Zielüberschreitungen ist der Lieferer berechtigt, Verzögerungszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Erhält der Lieferer nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers, die nach pflichtmäßigem kaufmännischem Ermessen geeignet sind, seinen Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, so kann er bis zum Zeitpunkt seiner Leistung Stellen einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist oder Leistung bei Gegenleistung fordern. Kommt der Besteller dem berechtigten Verlangen des Lieferers nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Lieferer vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Kommt der Besteller mit einer Teilleistung in Rückstand, so kann der Lieferer die gesamte Restforderung sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der Vertreten bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, bei nicht vermögensbedingtem Leistungsverzug kann der Lieferer den Rücktritt vom Vertrag nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist verlangen.

VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

Der Versand erfolgt ab Werk, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen ist. Die Gefahr geht – auch bei frachtfreier Lieferung – auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben oder auf ein Fahrzeug des Lieferers verladen worden ist. Der Lieferer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Bestellers zu versichern. Bei Transportschäden hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei den zuständigen Stellen zu veranlassen und den Lieferer zu benachrichtigen.

EIGENTUMSVORBEHALT

Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitiger oder später abgeschlossenen Verträgen mit dem Besteller vor. Der Besteller ist berechtigt, diese Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, oder im Rahmen eines Werk- oder Werklieferungsvertrages zu verwenden, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, den Eigentumsvorbehalt des Lieferers und die damit verbundenen Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware gegenüber dem Abkäufer bis zum vollständigen Zahlungseingang zu sichern. Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist der Lieferer berechtigt, auch ohne Ausübung eines Rücktrittsrechts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Bestellers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Alle Forderungen und Rechte aus der Zeiterveräußerung oder sonstigen Verwertung von Waren (z.B. Verbindung, Verarbeitung), an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherung an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder sonstige Sicherheiten hat der Besteller den Lieferer unverzüglich unter Angabe der für die Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen aller Art.

GARANTIEBEDINGUNGEN

Der Lieferer gewährt dem Käufer eine Garantie von 24 Monaten. Normale Abnutzung oder Verschleiß werden nicht von der Garantie umfasst. Ist der Käufer ein Vollkaufmann, gelten für die Untersuchungs- und Rügepflicht §§ 377, 378 HGB. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel gegenüber dem Verkäufer oder dem Lieferer binnen 14 Tagen nach deren Erkennbarkeit zum Erhalt der Garantieansprüche schriftlich zu rügen. Die „Auspack- und Montagehinweise“ sind zu beachten. Die Garantieansprüche sind ausschließlich gegenüber dem Lieferer schriftlich geltend zu machen. Unabhängig von der Geltendmachung verjähren Garantieansprüche innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Diese läuft ab Erkennbarkeit des betreffenden Mangels. Werden Garantieansprüche nach Ablauf der Garantiefrist geltend gemacht, obliegt dem Käufer die Beweislast, dass der Mangel innerhalb der Garantiefrist aufgetreten ist.

Der Umgang der Garantieansprüche des Erstkäufers entspricht dessen Gewährleistungsrechten und richtet sich nach den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Garantieansprüche der Kunden des Erstkäufers bis zum Endkunden Die Garantieleistung umfasst Ersatzteile und Reparaturaufwand (für frei zugängliche Geräte oder Zubehörteile).

Die Garantieleistung umfasst nicht:

– Erforderliche Schreinerarbeiten für den Aus- und Wiedereinbau des zu reparierenden Gerätes
– Entschädigung für den Nutzungsausfall des Gerätes
– Händler-, Montage- und Lohnkosten für die Erst- und Folgemontagen
– Folgekosten für Händler-Montagefehler
– Händler-Wegekosten
– Kosten für die Beschaffung von Hilfsmitteln für die Störungsbeseitigung wie z.B. Hebebühnen, Gerüste etc.

Umtausch von mangelhaften Neugeräten erfolgt, wenn:

– Die Verpackung nicht durch scharfe Gegenstände geöffnet wurde.
– Das Gerät vor Einbau optisch und funktionsmäßig überprüft wurde.
– Das beanstandete Gerät nicht montiert und nicht in Betrieb genommen wurde.
– Das beanstandete Gerät in der Originalverpackung wieder zurückgegeben wurde.

Die Garantie ist eingeschränkt:

– Für äußere Mängel und Beschädigungen, die nach dem Einbau reklamiert werden.
– Bei Anschluss des Gerätes an Abluftleitungen mit einem geringeren Querschnitt als in unserer Gerätebeschreibung gefordert.
– Wenn die Abluftleitung mit den Abluftstutzen des Gerätes verschraubt wurde und dadurch die Rückstauklappe blockiert wird.
– Wenn die Luftleistung des Gerätes im Verhältnis zur Raumgröße und zur Länge und Führung der Abluftleitung zu gering bemessen wurde.
– Bei Beratungsfehlern durch den Geräteverkäufer.
– Bei Transportschäden.
– Nach technischen Eingriffen und konstruktiven Veränderungen am Gerät, die nicht durch den von uns koordinierten Kunden-dienst vorgenommen wurden.
– Bei Elektroinstallationen, welche nicht nach den VDE – Vorschriften durch einen konzessionierten Fachbetrieb vorgenommen wurden.
– Bei falscher oder anders als in der Gerätebedienungsanleitung geforderter Pflege von Fettfilter, Kohlefilter oder Geräteoberfläche.
– Bei falscher Benutzung, z.B. Hantieren mit offener Flamme unter dem Gerät.
– Bei Nutzung in gewerblichen Küchen.
– Bei Zusammenschluss unserer Produkte mit Produkten anderer Hersteller (z.B. Betrieb unserer Dunstabzugshaube mit einem fremden externen Motor.
– für Leuchtmittel (Lampen o.ä.).

Reklamationen können nur bearbeitet werden, wenn sie schriftlich gemeldet werden unter Angabe folgender Daten:

– Anschrift des Endkunden
– Telefonnummer des Endkunden
– Wer ist für den Einbau verantwortlich?
– Typenbezeichnung des Typenschilds (klebt im Inneren des Gerätes)
– Tag der Auslieferung an den Endkunden
– Genaue Mängelbeschreibung

Es werden nur Kosten der Mängelbeseitigung übernommen, die auf eine berechtigte Reklamation zurückzuführen sind. An den Aussteller der Reklamation werden folgende Kosten berechnet:

– Kosten, die aufgrund falscher Reklamationsmeldung entstehen (z.B. falscher Gerätetyp, falsche Anschrift, etc.)
– Kosten für die Beseitigung von Reklamationen, die auf fehlerhaften Einbau (z.B. Blockierung der Rückstauklappe durch Verschraubung des Luftschlauches, unsachgemäße Reduzierung des Abluftquerschnitts, Anschluss an Dachlüftungsziegel etc.) zurückzuführen sind.
– Kosten für Reklamationsbeseitigung aufgrund fehlerhafter Beratung (z.B. falsche Dimensionierung der Motorleistung, Unterschreitung des Sicherheitsabstandes zwischen Kochfeld und Gerät etc.).

RÜCKSENDUNG

Warenrückgabe kann nur mit Zustimmung des Lieferers zu Lasten des Bestellers vorgenommen werden. Der Besteller hat zusätzlich Bearbeitungskosten in Höhe von 15 % des Rechnungswertes zu tragen. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen ist ausgeschlossen.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, sowie Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bad Oeynhausen, wenn der Besteller Vollkaufmann ist.

ZUSATZHINWEIS

Diese Bedingungen werden durch die Garantiebedingungen für Dunstabzugshauben sowie durch die Auspack- und Montagehinweise ergänzt.

VERSAND

Sie müssen bei Annahme der Ware die Verpackung im Beisein des Spediteurs nach äußeren Schäden überprüfen und ggf. auf den Lieferpapieren vermerken. Es sind offene Schäden sofort zu melden und verdeckte Schäden in einer Frist von 7 Tagen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

Andere Vereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Absprache.